Vom Versuch, ein Verbrechen vorherzusehen
Was im Hollywood-Streifen «Minority Report» als Zukunftsszenario gezeichnet wird, versuchen die Behörden und Polizeikorps auch in der Realität umzusetzen: Verbrechen vorherzusehen und zu verhindern. In der echten Welt funktioniert das nüchterner als auf der Kinoleinwand. Und es ist mit wichtigen juristischen und ethischen Fragen verbunden.
Der Mordprozess* zum Tötungsdelikt im Gotthelfquartier (vom 21. März 2019) machte das besonders deutlich. Beschuldigt war eine Frau, die verschiedenen Behörden immer wieder negativ aufgefallen ist. Sie hatte sogar dem Bundesgericht gedroht hat, sie würde ein Tötungsdelikt begehen, um zu ihrem Recht zu kommen. Mit einem sogenannten Bedrohungsmanagement hätte sich die Tat – theoretisch – verhindern lassen können. Dieses soll im Kanton Basel-Stadt bald eingeführt werden. Allerdings nicht als Reaktion auf das Delikt im vergangenen Jahr, es war schon vorher in Planung. Kern des Instrumentes ist eine Schnittstelle innerhalb der Behörden, die Meldungen über potentiell gefährliche Personen entgegennimmt und prüft.
Natürlich wären es im eingangs erwähnten Fall ein Leichtes gewesen, vor dieser möglicherweise gefährlichen Person zu warnen. Ein paar Mails oder Telefonate… und schon hätten die Behörden sie auf dem Radar gehabt. Allein in der Praxis ist es wesentlich komplizierter: Alles staatliche Handeln muss sich auf gesetzliche Grundlagen stützen. Doch selbst wenn diese in Kraft gesetzt sind, waren Fachleute vor zu grossen Hoffnungen in dieses System.
Das Basler Strafgericht hat in erster Instanz am 11. August 2020 entschieden, dass die Beschuldigte verwart wird. Im Zeitpunkt der Artikelerstellung war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Mehr zur Berichterstattung gibt es hier: